Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der Veranstaltungen der Shattered Horizons Orga

Vertragspartner sind die teilnehmende Person, im folgenden „Teilnehmer“ genannt, und die Shattered Horizons Orga im folgenden “Veranstalter” genannt.

Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspielveranstaltung (LARP), bei der jeder Teilnehmer einen fiktiven Charakter darstellt. 

Der Vertrag kommt durch Anmeldung seitens des Teilnehmers und Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. 

Der Veranstalter schuldet nur die Bereitstellung des organisatorischen Rahmens und nicht einen bestimmten Ablauf der Spielhandlung oder die Bereitstellung bestimmter Kulissen. Es besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter auf den Auftritt von NSC – Teilnehmern.

Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer im Zweifelsfall beim Veranstalter, hierzu weitere Auskünfte einzuholen.

Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und ausdrücklicher Bestätigung per E-Mail zulässig. 

Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände, also auch für die vor und nach der eigentlichen Spielphase liegenden Auf- und Abbauphasen.

Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften treten an deren Stelle die den Sinne der ungültigen Regelung am ehesten entsprechende zulässige Regelung bzw. die vergleichbaren gesetzlichen Regelungen.

Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser Regelungen nicht berührt.

Es gelten die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 

Gerichtsstand ist Nürnberg

Sicherheit

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters zu informieren und seine komplette Ausrüstung auch während der Veranstaltung laufend auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere Rüstungen und alle Arten von Polsterwaffen und IT-Schusswaffen. 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht sicheren Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen sich einen vom Veranstalter vorgehaltenen Schnelltest auf eine Infektion mit dem Virus „SARS-CoV-2“ oder vergleichbaren zu unterziehen, sollte dies vom Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen für geboten gehalten werden. Eine Teilnahme bei gleichzeitiger Infektion kann vom Veranstalter abgelehnt werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages. 

Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

Unterbringung, Fraktionslocations und Sanitäre Anlagen

Die Unterbringung erfolgt analog der gekauften Ticketart. 

Mehrbettzimmer, die Unterbringung erfolgt in 3 bis 8 Personenzimmern, in Stock- und Einzelbetten, vergleichbar dem Standard einer Jugendherberge. Bettbezüge (Laken, Decken- und Kopfkissenbezug) sind selbst mitzubringen, sollte ein Schlafsack genutzt werden, ist ein Bettlaken dennoch verpflichtend. 

Schlafsaal, die Unterbringung erfolgt in Räumen mit einer Personenzahl zwischen 10 und 20 Personen. Hierfür sind eigene Feldbetten und Schlafausstattung mitzubringen.

Zelt, die Unterbringung erfolgt in eigenen Zelten. Es wird ausdrücklich empfohlen, sich frühzeitig mit den Klimabedingungen des Veranstaltungsortes (Rhön, oberhalb von 600 Höhenmeter) vertraut zu machen und entsprechend zu planen. 

Die Mehrbettzimmer sowie Schlafsäle werden durch den Veranstalter zugeteilt, innerhalb der Räume besteht freie Betten- bzw. Platzwahl (gem. Aufbauplan). 

Die Räume sind nach dem Abbau besenrein zu hinterlassen. Gleiches gilt für zur Spielnutzung überlassene Funktions- und Fraktionsräume, diese sind zusätzlich nach erfolgtem Abbau und Reinigung an einen Vertreter des Veranstalters zu übergeben. 

Den Teilnehmern werden WC-, Dusch- und Waschräume zur Verfügung gestellt. Nach örtlicher Möglichkeit werden einzelne dieser Räume ggf. zu Schminkräumen erklärt, um den Darstellern von Aliens eine einfachere Möglichkeit zur Vorbereitung zu geben. Nach Verwendung der Sanitärräume sind diese ordentlich und sauber zu hinterlassen. 

Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung und insbesondere durch den unvorsichtigen Umgang mit Schminke, Farben, etc. in und an den Räumen entstehen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung beeinflusst wird.

Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten, die dem Veranstalter nach Sinn und Zweck des Vertrages auferlegt werden oder deren Durchführung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung darstellen, wobei der Teilnehmer sich regelmäßig darauf verlässt und darauf verlassen können soll, dass der Veranstalter diese Pflichten erfüllt (wesentliche Vertragspflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die keine grob fahrlässige Verletzung darstellt, ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.

Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung ist daher nur mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung möglich.

Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Der Parkplatz der Veranstaltung ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

Urheberrecht und Aufzeichnungen

Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Teilnehmerzahlen gewisser Spiel-Fraktionen werden durch den Veranstalter limitiert, Anmeldung oberhalb der Fraktionslimitierung werden daher durch den Veranstalter ggf. abgelehnt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. 

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden. Hierzu zählen insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.

Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.

Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Davon ausgenommen sind alle NSC-Karten. Eine Übertragung an Teilnehmer mit einer bestätigten und zahlungspflichtigen Anmeldung ist nicht möglich. 

Ein Teilnehmer, der eine NSC Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters hinsichtlich der aufzuführenden Handlung und der jeweiligen Charakter-Darstellung unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von mindestens der Differenz zwischen NSC- und SC-Karte fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem NSC-Teilnehmer gestattet. Zu einer Mitwirkung an organisatorischen Aufgaben des Veranstalters ist der NSC-Teilnehmer nicht verpflichtet.

Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale Nachbearbeitungsgebühr von Euro 10,- als vereinbart. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters tatsächlich entstandene, höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

Nach erfolgtem Vertragsschluss ist der fällige Betrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

Verarbeitung Persönlicher Daten

Zur Anmeldung nutzen wir Google Forms. Mit der Nutzung stimmst du allen damit verbundenen Übermittlungen und Speicherungen gemäß der Datenschutzrichtlinie von Google zu. Wir nutzen Deine Daten ausschließlich zur Anmeldungsverwaltung, geben diese nicht weiter und löschen Sie binnen 3 Monaten nach der Veranstaltung.